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Blauweisser

Beiträge: 27.436


20.11.2007 13:44
BGH-Urteil vom März 2007 Thread geschlossen

Nur mal zur Info :

Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigung Dritter -
BGH-Urteil gilt auch bei Bekanntheit des Autors


Der Betreiber eines Internetforums ist mitverantwortlich für beleidigende Einträge Dritter und muss sie nach Aufforderung des Geschädigten löschen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

Demnach besteht diese Pflicht des Forum-Betreibers auch dann, wenn der Autor des ehrverletzenden Beitrags namentlich bekannt ist und der Geschädigte ihn direkt auf Unterlassung verklagen könnte. (AZ: VI ZR 101/06)

Urteil der Vorinstanz aufgehoben


Im aktuellen Fall hatte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gegen den Betreiber eines Forums geklagt, das sich ebenfalls mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. In dem Forum war in zwei Beiträgen unter verschiedenen Pseudonymen die Lauterkeit des Klägers bezweifelt und ihm indirekt selbst Pädophilie unterstellt worden. Die Identität des hinter dem Pseudonym steckenden Autors "Rumtrauben" war den Beteiligten bekannt, die von "Katzenfreund" nicht.


Laut BGH hätte der Forum-Betreiber beide ehrverletzenden Äußerungen löschen müssen. Der Kläger sei nicht verpflichtet, sich in dem einen Fall an den ihn bekannten Autor verweisen zu lassen. Die Karlsruher Richter folgten damit einem Revisionsantrag des Klägers und hoben ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf. Den Fall verwiesen sie an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.

Quelle: http://www.heute.de

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